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VV Schr. Anerkennung Luftkurort kompl. 12.12.1960 4 / 5

VV Schr. Anerkennung Luftkurort kompl. 12.12.1960
Am 29. Mai 1973 erhielt Hörste die staatliche Anerkennung als Luftkurort. Verschiedene Bedingungen mussten dafür erfüllt sein. Neben einer zentralen Wasserversorgung und einer Kanalisation und einigen anderen Dingen musste auch eine staubfreie Müllabfuhr nachgewiesen werden. Irgendwie naheliegend für eine Anerkennung als Luftkurort...

Aber mit allem konnte Hörste ja mittlerweile dienen, auch mit einem Kurpark und einem Haus des Gastes. Daher gab es auch schon früh Bemühungen, als Luftkurort anerkannt zu werden. Man sieht das an dem hier abgebildeten Schreiben des Verkehrsvereins Hörste vom 12.12.1960. Seitdem versuchte man es also schon, geklappt hat es erst 13 Jahre später. Aber auch 1973 war Hörste noch der erste staatlich anerkannte Luftkurort in Lippe.

Dieses Schreiben des Verkehrsvereins an den Verkehrsverband Teutoburger Wald und dann an den Bund Deutscher Verkehrsverbände (hier noch als Entwurf) dokumentiert die frühen Bemühungen, Hörste als Luftkurort anzuerkennen. Es dürfte zu diesem Thema das älteste Dokument sein, das in den Akten verfügbar ist. Daher soll es hier auch für alle dokumentiert werden.

Die Übernachtungszahlen erreichten in den Jahren nach der Anerkennung Spitzenwerte, im Jahr 1982 beispielsweise 69590. Allerdings gab es damals auch noch 507 Betten. 2022 gab es ca. 17000 Übernachtungen bei rund 200 Betten.

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